Timesharing von Ferienwohnungen (VIII)
LTH droht ihren Timesharing-Kunden
Im Juli 2007 kam es zu einer Strategie-Änderung.
Nachdem Concepts Internet Travel AG (Brüttisellen) die
Timesharing-Kunden allein bearbeite, ging nun LTH (Saalbach) ihre
bisherigen Timesharing-Kunden direkt selbst
mittels Brief an.
Auffällig ist, dass das LTH-Schreiben nicht in Saalbach, sondern in
Brüttisellen abgeschickt worden ist. Das zeigt einmal mehr die gute
Zusammenarbeit zwischen Concepts und LTH.
Im LTH-Schreiben vom 12. Juli 2007 wird festgehalten, dass die Zahlungsmoral der
Ferienbesitzer massiv gesunken sei. Da deshalb die Erhöhung der
Nebenkosten um 100 % in Betracht gezogen werden müsse, müsse gemeinsam
ein Ausweg gesucht werden. LTH präsentiert sodann eine Lösung des
Problems. LTH habe ein Unternehmen gefunden, dass in die Pflichten und
Rechte der bestehenden Mitglieder eintreten werde, womit sich Erhöhung
der Nebenkosten abwenden lasse. LTH fordert dann die Timesharing-Kunden
ultimativ auf, sich beim Schweizer Kooperationsbüro (Concepts Internet
Travel AG) zu melden, und droht, falls kein Termin vereinbart werde,
dass davon ausgegangen werde, dass die Mitglieder die besagte Umlegung
der Sonderkosten anerkennen.
Aus dem Schreiben kann auf eine geschäftliche Beziehung zwischen LTH und
Concepts geschlossen werden. LTH wird ja wohl Concepts kaum gratis
Kunden vermitteln. Üblicherweise ist in vergleichbaren Fällen eine Provision (Vermittlungsgebühr)
fällig.
Ob LTH ausstehende Nebenkosten wirklich auf andere Timesharing-Kunden
umlegen kann, ist eine Frage, die genauerer Prüfung bedarf. Jedenfalls
ergibt sich das nicht aus der Vertragsbestimmung, die LTH im Brief
zitiert. Es ist empfehlenswert, wenn Sie sich als Timesharing-Kunde
schriftlich oder per Mail bei LTH melden und darauf hinweisen, dass Sie
die besagte Nebenkostenerhöhung in keiner Weise anerkennen. Wenn Sie das
nicht machen, kann LTH später behaupten, dass Sie die
Nebenkostenerhöhung stillschweigend akzeptiert haben. Zudem sollten Sie
von LTH eine detaillierte Nebenkostenabrechnung und eine Aufstellung der
nicht bezahlten Beiträge verlangen. Nur so ist es überhaupt möglich, die
angedrohte Erhöhung der Nebenkosten zu überprüfen. Sie haben einen
Anspruch auf Auskunft. Ich persönlich habe noch nie eine
Nebenkostenabrechnung gesehen, weshalb ich davon ausgehe, dass die
Nebenkosten rein willkürlich festgelegt werden. Da Concepts schon länger
mit einer Nebenkostenerhöhung von 100 % droht, wobei die Begründung von
Zeit zu Zeit wechselt, und seither die Nebenkosten nie in diesem Umfang
erhöht worden sind, muss von einer gezielten Verunsicherung der Kunden
gesprochen werden. LTH bezweckt mit ihrem Schreiben, dass bestehende
Timesharing-Kunden auf CVC umsteigen sollen. Dieses Angebot ist jedoch
nicht empfehlenswert und kostet Sie nur nochmals Geld. Sie sollten bei
LTH reklamieren.
Die fragwürdige Schreiben von LTH hatte nicht nur den von LTH erwarteten
Effekt, sondern erwies sich teilweise auch als kontraproduktiv, da
so LTH auch Kunden verärgert hatte, die bislang mit dem Timesharing
einigermassen zufrieden waren. Kunden haben mir berichtet, dass sie das
LTH-Schreiben zum Anlass genommen haben, um den Timesharing-Vertrag zu
kündigen.
LTH erhöht Jahresbeitrag nun doch um 100 %
Peter Landisch verschickte im Oktober 2007 im Auftrag von LTH Rechnungen
für den Jahresbeitrag 2008 (Timesharing) über 1120 Fr. Ohne grosse Worte
wurden die Nebenkosten also mehr als verdoppelt. Von säumigen
Kunden ist jetzt nicht mehr die Rede. Auffällig ist, dass offenbar nur ausserordentliche
Aufwendungen,
nicht jedoch die normalen laufenden Kosten verrechnet werden. Eine
Abrechnung über die ordentlichen Nebenkosten haben die Kunden bislang
noch nie erhalten.
Diese Abrechnung sollten Sie nicht akzeptieren und reklamieren, da Sie
ansonsten die Nebenkostenabrechnung stillschweigend anerkennen.
LTH hat bereits auf das Reklamationsschreiben reagiert. Der Brief
besteht hauptsächlich aus Verunglimpfungen gegenüber meiner Person. LTH
will zwar Einblick in "bilanztechnische Modalitäten" gewähren, verlangt
aber die Unterzeichnung einer Vertraulichkeits- und
Verpflichtungserklärung. Diese sollten Sie keinesfalls unterzeichnen.
Die Vertraulichkeitserklärung erachte ich sowieso als unwirksam, da LTH
den Kunden nicht verbieten kann, den vorliegenden Sachverhalt mit einem
Anwalt zu besprechen. Mit der Verpflichtungserklärung würden Sie die
höheren Nebenkosten anerkennen, bevor Sie überhaupt Einblick in die neue
Jahresbeitragsaufstellung genommen haben konnten. Das ist ein Witz! Im
Übrigen könnten Sie die Nebenkostenabrechnung auch gerichtlich
einklagen.
Auffallend ist, dass die happige Nebenkostenerhöhung jetzt
plötzlich wieder mit säumigen Kunden begründet wird, während in der
Nebenkostenabrechnung ausschliesslich Sanierungskosten aufgeführt worden
sind. Warum ist es für LTH so eine grosse Sache, den Kunden eine
korrekte Nebenkostenabrechnung zu liefern? Die Vermutung liegt nahe,
dass die Nebenkosten nie korrekt abgerechnet worden sind. Als Kunde
sollten Sie weiter reklamieren und eine ordnungsgemässe Abrechnung
einverlangen.
Landisch treibt Geld ein
Dipl. Kaufmann Peter Landisch aus
Ingolstadt versandte Mitte Februar 2008 wieder eine grössere Anzahl von
Briefen. Betroffen sind Personen, die vor Jahren bei Club Touristik
(Olten) oder Viva Tours (Jestetten) einen Timesharing-Vertrag
unterschrieben haben, diesen dann aber gekündigt oder die Zahlungen
eingestellt haben. Diese haben in der Folge seit Jahren nichts mehr von
den Timesharing-Abzockern gehört, bis eben zu diesem Schreiben.
Landisch forderte in einem sehr frechen Tonfall gehaltenen Brief ("Letzte
Mahnung vor Betreibung!") die Adressaten ultimativ zur Zahlung von
angeblich offenen Beträgen auf ("es wäre ja wohl an der Zeit!"). Er droht
die Betreibung an und hält zudem fest, dass die Adressaten auch Gerichts-
und Anwaltskosten zu übernehmen hätten ("Kopf in Sand kommt immer am
Teuersten!").
Auf diesen unverschämten Brief sollten Sie gar nicht antworten und
vor allem keinen Franken zahlen!
Übrigens, für den Fall, dass Ratenzahlung oder andere Vorschläge
gewünscht werden, gibt Landisch eine Telefonnummer in der Schweiz an,
nämlich ganz zufällig die von Concepts Internet Travel AG in Brüttisellen.
Landischs Drohung mit der Betreibung ist vor allem eine Drohgebärde, um den Leuten
Angst zu machen. Tatsächlich habe ich bislang noch nie eine konkrete Betreibung
gesehen. Sollten Sie wirklich betrieben werden, so können Sie die
Betreibung mittels
Rechtsvorschlag ganz einfach stoppen. In
der Schweiz kann jeder jeden betreiben, auch völlig grundlos. Darum ist
es auch kein Weltuntergang, wenn man betrieben wird. Ob die
Forderung zu Recht besteht, müsste dann in einem Gerichtsverfahren
geklärt werden. Nach meinem Wissensstand sind die involvierten Firmen
bislang einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen,
weshalb Sie nach dem Rechtsvorschlag wenig zu befürchten haben.
Vorliegend wurden die Timesharing-Verträge meistens mit
Darlehensverträgen gekoppelt, da die Kaufsumme nicht beim Kauf sofort
bezahlt worden war. Als Darlehensgeberin trat eine Fort Grey Holding in
Gibraltar auf. Landisch ist nach eigenen Auftragen von Fort Grey
beauftragt, die Darlehensraten einzutreiben. Dabei ist
allerdings sehr fraglich, ob die Darlehensverträge überhaupt gültig sind. Es ist davon
auszugehen, dass die Konsumkreditgesetzgebung anwendbar ist. Diese
stellt strikte Anforderungen an Form und Inhalt solcher Verträge. Werden
die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, ist der gesamte
Darlehensvertrag nichtig. Dies ist auch hier so der Fall.
Neue Nebenkostenabrechnung von LTH
Ende März 2008 versandte LTH eine umfangreiche Nebenkostenabrechnung und
stellte fest, dass 2008 ausserordentliche Kosten verrechnet worden sind
und 2009 sich die Nebenkosten wieder im üblichen Rahmen bewegen. Dabei
erläuterte LTH einmal relativ ausführlich, was bisher nie der Fall war,
die Nebenkostenrechnung. Dies ist immerhin einmal ein positiver Umstand.
Die Nebenkostenabrechnung bedarf genauerer Prüfung. Landisch stützte die
Nebenkostenabrechnung einzig auf ausserordentliche Aufwendungen. Bei der
LTH-Abrechnung sind nun offenbar auch die ordentlichen Nebenkosten
mitberücksichtigt, wobei diese allerdings nicht detailliert angegeben
werden. Ich gehe somit immer noch davon aus, dass die Nebenkosten
einfach pauschal abgerechnet werden und im Ergebnis überhöht sind. Eine
detaillierte Nebenkostenabrechnung könnte hier Klarheit bringen.
Die geltend gemachten Positionen können grundsätzlich geltend gemacht
werden, wobei allerdings zunächst die vertragliche Regelung einmal genau
geprüft werden muss. Hinter die Position "RCI-Umlage Restauration"
stelle ich jedoch nach wie vor ein grosses Fragezeichen. Ich sehe keine
vertragliche Grundlage, um solche Kosten (entgangener Gewinn) auf die
Kunden abzuwälzen. Das heiss doch nichts anderes, dass Kunden, die mit
RCI tauschen, dennoch für das Essen im Interstar aufkommen müssen. Das
Timesharing-Recht ist schliesslich ein Recht, ein Zimmer zu nutzen, und
keine Verpflichtung. Jemand, der das Recht nicht nutzt, dürfen folglich
solche Kosten auch nicht auferlegt werden.
Schliesslich ist die Aufteilung der Kosten zu hinterfragen. Die Kosten
werden nur auf die bestehenden Timesharing-Rechte abgewälzt. Die nicht
vergebenen Wochen, welche im Ergebnis LTH gehören, werden nicht
berücksichtigt. Das Interstar wird ja auch als normales Hotel genutzt,
weshalb eigentlich auch die Eigentümerin, zumindest für die vermieteten
Zimmer, auch für die Nebenkosten aufkommen müsste.
Ein LTH-Kunde meinte gegenüber mir, dass die Nebenkosten für ein Studio
in Saalbach 1'120,78 Fr. betragen würden, also 58'280,56 Fr. pro Jahr.
In Zürich bezahle man für eine 5-Zimmerwohnung 130 Fr. für Nebenkosten
(inkl. Erneuerungsfonds). Auch wenn man von halben Nebenkosten ausgeht,
wird so immer noch mehr als 29'000 Fr. pro Studio eingenommen.
Unklarheiten können schliesslich nur ausgeräumt werden, wenn LTH die
Nebenkosten detailliert und nachvollziehbar abrechnet. Das ist nicht nur
im Interesse der Kunden, sondern auch im Interesse von LTH selbst, denn
wo es nichts zu kritisieren gibt, gibt es auch keinen Grund, die Zahlung
von Nebenkosten einzustellen.
Zwischenbemerkung
Die Nebenkostengeschichte zeigt ein
grundsätzliches Problem beim Timesharing von LTH auf. Da es sich um ein
vertragliches und nicht um ein sachenrechtliches Timesharing handelt,
ist die Rechtsstellung der Timesharing-Kunden schlecht. Die
Rechtsstellung wird einzig durch den Vertrag und nicht durch das Gesetz
definiert. Der Vertrag gesteht den Timesharing-Kunden keine
Mitspracherechte zu, namentlich nicht in Bezug auf Sanierungen zu. Nicht
einmal wurden diese vorgängig über die Sanierungen informiert. Am
Schluss können die Kunden nur zahlen, haben aber nichts zu sagen. Ganz
anders wäre das bei einer Mit- oder Stockwerkeigentümergesellschaft, wo
eine Eigentümerversammlung über Renovationen etc. entscheiden muss.
LTH versendet Gutachten
Um die Gemüter der noch reklamierenden
Kunden zu beruhigen, versandte LTH im Mai 2008 ein Schreiben, worin
nochmals der Sachverhalt erläutert wird und die Kunden auffordert
werden, die Nebenkosten zu zahlen. Zudem legte LTH von "einem
gerichtlich vereidigten Gutachter" ein Schätzungsgutachten bei, womit
den Kunden den Wert des Timesharing-Rechts dargelegt wird.
Zum Gutachten ist zu sagen, dass es sich nicht um ein gerichtliches
Gutachten sondern um ein Privatgutachten handelt, Das heisst, dass LTH
das Gutachten in Auftrag gegeben hat und Privatgutachten dienen vor
allem dazu, den eigenen Standpunkt zu untermauern. Fraglich am
Gutachten ist namentlich, dass der Gutachter nicht bekannt ist.
Am Gutachten ist zu bemängeln, dass der festgestellte Schätzwert nicht
überprüft werden kann, da die Schätzungsgrundlagen nicht bekannt sind.
Ob der geschätzte Verkehrswert realistisch ist, ist meines Erachtens
eher fraglich. Der erzielbare Vermögensvorteil ist schliesslich nicht
identisch mit dem Marktpreis. Da es keine nennenswerte
Nachfrage nach den Timesharing-Rechten gibt, tendiert der Marktpreis für
Timesharing-Rechte gegen Null. Sollten Sie einen besseren Preis
erzielen, so lassen Sie es mich bitte wissen.
Wenn Sie auf die Seite
www.ferienbesitz.com stossen sollten, wo man seine
Timesharing-Rechte zum Verkauf anbieten kann, solle Ihnen bewusst sein,
dass es sich auch um eine Seite von LTH handelt.
Nebenkosten 2009
Für 2009 wurde wieder eine Nebenkostenrechnung
im üblichen Rahmen versandt. Allerdings ist LTH nach wie vor nicht in
der Lage, eine ordentliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen, woraus
sich die effektiven Kosten und der Verteilschlüssel ergibt.
Im Moment wird wieder den Interstar-Kunden erzählt, dass die Nebenkosten
2010 massiv erhöht werden. Concepts Internet Travel AG versucht einmal
mehr, mit den bestehenden Kunden nochmals Kasse zu machen. Zudem soll
verhindert werden, dass InterstaR-Kunden vor Gericht ziehen, falls die
jetzigen Kläger in Österreich Recht erhalten sollten.
© bm 11.2.2009
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